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   BGH, 22.11.1960 - 1 StR 426/60   

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https://dejure.org/1960,2272
BGH, 22.11.1960 - 1 StR 426/60 (https://dejure.org/1960,2272)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1960 - 1 StR 426/60 (https://dejure.org/1960,2272)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1960 - 1 StR 426/60 (https://dejure.org/1960,2272)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der späteren Berichtigung eines Urteils in Strafsachen - Annahme einer Unterschlagung wegen Zueignung einer durch Untreue erlangten Sache

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1960 - 1 StR 426/60
    Von einer Berichtigung zuungunsten des Angeklagten (offen gelassen in BGHSt 5 S. 5, 11) [BGH 16.06.1953 - 1 StR 508/52] kann in solchen Bällen im Grunde nicht gesprochen werden.
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 22.11.1960 - 1 StR 426/60
    Damit ist das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes (BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51] zutreffend verneint worden.
  • BGH, 14.01.1954 - 3 StR 752/53
    Auszug aus BGH, 22.11.1960 - 1 StR 426/60
    Diese Berichtigung war keine - unzulässige - nachträgliche sachliche Änderung, sondern stellte die äußere Übereinstimmung zwischen dem Urteilsspruch und den Urteilsgründen im Sinne des wirklich Beschlossenen wieder her (vgl. BGH NJW 1954, 730 Nr. 21; Kleinknecht/Müller, Anm. 3 b zu § 260 StPO).
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 22.11.1960 - 1 StR 426/60
    Es handelte sich hier nicht um ein bloßes Verwertungsdelikt im Sinne von BGHSt 6, 67, 68 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53].
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1960 - 1 StR 426/60
    Eine schon bei der Untreuehandlung geplante Zueignung ist aber nur die Ausnutzung des bereits auf strafbare Weise erlangten Vermögensvorteils (BGHSt 6, 314, 316 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53]; 8, 254, 260 [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55]; vgl. auch BGHSt 14, 38, 47) [BGH 07.12.1959 - GSSt - 1/59].
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Auszug aus BGH, 22.11.1960 - 1 StR 426/60
    Eine schon bei der Untreuehandlung geplante Zueignung ist aber nur die Ausnutzung des bereits auf strafbare Weise erlangten Vermögensvorteils (BGHSt 6, 314, 316 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53]; 8, 254, 260 [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55]; vgl. auch BGHSt 14, 38, 47) [BGH 07.12.1959 - GSSt - 1/59].
  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil

    Auszug aus BGH, 22.11.1960 - 1 StR 426/60
    Daraus folgt, daß eine Berichtigung dann zulässig ist, wenn sie sich zwanglos aus Tatsachen ergibt, die für alle Verfahrensbeteiligten klar zu Tage liegen und jeden Verdacht einer späteren sachlichen Änderung ausschließen, wo also das Versehen schon ohne die Berichtigung offensichtlich ist (BGHSt 12, 374, 376) [BGH 03.02.1959 - 1 StR 644/58].
  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 22.11.1960 - 1 StR 426/60
    Eine schon bei der Untreuehandlung geplante Zueignung ist aber nur die Ausnutzung des bereits auf strafbare Weise erlangten Vermögensvorteils (BGHSt 6, 314, 316 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53]; 8, 254, 260 [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55]; vgl. auch BGHSt 14, 38, 47) [BGH 07.12.1959 - GSSt - 1/59].
  • BGH, 16.07.2013 - 4 StR 144/13

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit mit

    Daraus folgt, dass eine Berichtigung dann zulässig ist, wenn sie sich zwanglos aus Tatsachen ergibt, die für alle Verfahrensbeteiligten klar zu Tage liegen und jeden Verdacht einer späteren sachlichen Änderung ausschließen, wo also das Versehen schon ohne die Berichtigung offensichtlich ist (BGH, Urteile vom 3. Februar 1959 - 1 StR 644/58, BGHSt 12, 374, 377; vom 22. November 1960 - 1 StR 426/60 S. 2 f.; vom 29. Januar 1975 - 3 StR 165/74 S. 3 f.; vom 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80 S. 4 f.; Beschluss vom 23. November 2004 - 4 StR 362/04 S. 3 f.).
  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

    Danach waren unter Ausschluß jeden vernünftigen Zweifels das wirklich Beschlossene und das Versehen bei der Verkündung offensichtlich, und es ging lediglich noch darum, durch die Berichtigung auch die äußere Übereinstimmung der Urteilsformel mit dem tatsächlich Beschlossenen herzustellen; auch nur der entfernte Verdacht einer unzulässigen nachträglichen sachlichen Änderung der Entscheidung besteht nicht (vgl. BGHSt 5, 5, 9 ff; BGH, Urteile vom 12. Dezember 1958 - 2 StR 400/58; vom 22. November 1960 - 1 StR 426/60 und vom 29. Januar 1975 - 3 StR 165/74).
  • BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09

    Rechtsfehlerhafte Bemessung des Vorwegvollzuges (maßgeblicher

    Die Behebung derartiger offensichtlicher Versehen (Lücken) bei der Niederschrift der Urteilsformel, hinter denen sich zweifelsfrei keine sachliche Änderung verbirgt, ist nicht nur dem Ausgangsgericht (vgl. BGHSt 5, 5, 10; 25, 333, 336; BGH NStZ 1984, 279; BGH, Beschl. vom 22. November 1960 - 1 StR 426/60; RGSt 13, 267, 269), sondern ebenso dem mit der Sache befassten Rechtsmittelgericht möglich, auch wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (entsprechend …
  • BGH, 15.04.1981 - 2 StR 645/80

    Revision der Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Hehlerei, Diebstahl und

    Damit war die am selben Tag erfolgte Berichtigung des Urteilstenors zulässig (BGH, Urteil vom 22. November 1960 - 1 StR 426/60).
  • BGH, 29.01.1975 - 3 StR 165/74

    Gerichtsstand des Tatorts sowie des Sachzusammenhangs - Begründung eines

    Unter diesen Umständen stehen der Annahme des Generalbundesanwalts, es handle sich um einen Fall eines offensichtlichen Versehens, der die Berichtigung des Urteils zuläßt, keine Bedenken entgegen (vgl. BGHSt 12, 374, BGH, Urteil vom 22. November 1960 - 1 StR 426/60).
  • BGH, 07.02.1967 - 1 StR 660/66

    Rechtsmittel

    Die Annahme eines mit der Untreuehandlung in Tateinheit stehenden fortgesetzten Diebstahls ist rechtlich nicht zu beanstanden; eine von Täter von vornherein geplante Aneignung der durch Untreue erworbenen Gelder kann nur dann als straflose Nachtat gewertet werden, wenn sie kein neues Rechtsgut verletzt; der Diebstahl ist jedoch außer einem Eigentumsvergehen auch Gewahrsamsbruch (vgl. RGSt 69, 58, 64; BGHSt 8, 254, 260 [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55]; 14, 38, 47 [BGH 07.12.1959 - GSSt - 1/59]; BGH GA 1955, 271; BGH Urt. v. 22. November 1960 - 1 StR 426/60 -).
  • BGH, 30.01.1962 - 1 StR 540/61

    Rechtsmittel

    Da dies bei der mündlichen Eröffnung der Urteilsgründe bekanntgegeben wurde, beruht die Nichtaufnahme dieser Verurteilung in die Urteilsformel auf einem offensichtlichen Versehen, so daß die Strafkammer trotz insoweit eingetretener Rechtskraft nicht gehindert ist, diese entsprechend zu berichtigen (vgl. BGH NJW 1954, 730 Nr. 21; Urteil des Senats vom 22. November 1960, 1 StR 426/60).
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